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Abgabenänderungsgesetz 2009: Änderungen für Unternehmensgruppen
Einheitlicher Bilanzstichtag und Nachversteuerung bei Auslandsverlusten
Mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2009 ist nach dem Steuerreformgesetz (StRefG) 2009 und dem Konjunkturbelebungsgesetz (KonjBelG) 2009 abermals eine Änderung wichtiger materieller abgabenrechtlicher Vorschriften geplant. Im KStG sind dabei neben einer Neuordnung der Beteiligungsertragsbefreiung insbesondere auch Änderungen für Vorsorgekassen, Privatstiftungen, in Bezug auf die mögliche Rückerstattung von Quellensteuern und bei Unternehmensgruppen vorgesehen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den im vorliegenden Entwurf enthaltenen Änderungen in § 9 KStG.
1. Einheitlicher Bilanzstichtag
1.1. Gruppenträger und Gruppenmitglieder
§ 9 Abs. 1 KStG soll um folgenden Satz erweitert werden: "Der Gruppenträger und alle unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieder müssen auf denselben Stichtag bilanzieren." Nach den Erläuternden Bemerkungen (EB) soll der einheitliche Stichtag für den Gruppenträger und alle inländischen Gruppenmitglieder gelten. Mangels Besteuerungshoheit soll der einheitliche Bilanzstichtag nach den EB für ausländische Gruppenmitglieder nicht nötig sein. Der Wortlaut wird jedoch wohl auch eine Anwendung auf ausländische unbeschränkt steuerpflichtige Gruppenmitglieder erfordern. Aufgrund der bei...