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Nichtabzugsfähige Aufwendungen
• Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988, wonach Aufwendungen für die Lebensführung bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden können, selbst wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, für die Berufsgruppe der Lehrer ebenso gilt wie für andere Berufsgruppen. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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