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Gewerblicher Grundstückshandel mit Zwischenschaltung einer GesmbH
Gewerblicher Grundstückshandel mit Zwischenschaltung einer GesmbH (§ 23 EStG)
Veräußert der Alleingesellschafter-Geschäftsführer ein von ihm erworbenes unaufgeteiltes Mehrfamilienhaus an seine GesmbH, die er zur Aufteilung bevollmächtigt und die die entstandenen vier Eigentumswohnungen noch im selben Jahr an verschiedene Erwerber veräußert, so können die Aktivitäten der GesmbH dem Gesellschafter nur dann zugerechnet werden, wenn ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt. Für einen Gestaltungsmissbrauch kann insbesondere neben weiteren Umständen sprechen, dass die Mittel für den an den Gesellschafter zu entrichtenden Kaufpreis zu einem erheblichen Teil erst aus den Weiterverkaufserlösen zu erbringen sind (BFH , III R25/02 in BB 2004, 1425).