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SWK 30, 20. Oktober 2004, Seite 21

Tageszeitungen als Ausgaben

Tageszeitungen als Ausgaben (§ 4 Abs. 4, § 20 Abs. 1 Z 2 EStG)

Tageszeitungen sind bei Personen, deren Berufsausübung unter berufsspezifischen Aspekten eine weit überdurchschnittliche Auseinandersetzung mit Tagesereignissen oder Modeerscheinungen mit sich bringt und die daher regelmäßig eine Vielzahl von Tageszeitungen und Printmedien erwerben, beruflich oder betrieblich veranlasst (). Damit kann der Abzug von französischen Fachzeitschriften S. 22und Fachbüchern bei einer Vertragslehrerin an einem Universitätsinstitut für Romanistik auch nicht unter Hinweis auf § 20 EStG verwehrt werden, wenn nachgewiesen wurde, dass die Zeitschriften im Unterricht verwendet worden sind ().

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