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SWK 30, 20. Oktober 2004, Seite T 156

Unterstützung von VfGH-Musterverfahren zu § 11a EStG

Thomas Keppert und Karl Bruckner

Wie bereits angekündigt wird die Kammer der Wirtschaftstreuhänder bzw. der Fachsenat für Steuerrecht auch die Einbringung von VfGH-Beschwerden gegen den Ausschluss der selbstständigen Einkünfte aus der begünstigten Besteuerung für nicht entnommene Gewinne durch die Ausarbeitung einer VfGH-Musterbeschwerde unterstützen.

lEs gibt bereits ein Erkenntnis des VfSlg. 6644, in dem der VfGH den Ausschluss der selbstständigen Einkünfte von der Begünstigung des § 6e Abs. 1 EStG 1967 (Rücklage für nicht entnommenen Gewinn) als unbedenklich eingestuft hat. Der VfGH meinte in diesem Verfahren, dass dem Gesetzgeber nicht entgegengetreten werden könnte, wenn er von einer Durchschnittsbetrachtung ausgehe, wonach es im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und des Gewerbes gerade besonders an ausreichendem Betriebskapital fehle. Im Rahmen einer Musterbeschwerde wird auf dieses Erkenntnis Bedacht zu nehmen sein.

lDie rascheste Möglichkeit für Freiberufler, die Bestimmung des § 11a EStG vor den VfGH zu bringen, besteht darin, für 2004 unter Hinweis auf § 11a EStG eine Herabsetzung der ESt-Vorauszahlungen zu beantragen und in der Folge den voraussichtlich ablehnenden Vorauszahlungsbescheid bis zum VfGH zu bekämpfen. Nach ...

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