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UFS-Entscheidung zur Valorisierung der Angemessenheitsgrenze bei PKW
Nach Rz. 4771 EStR werden die Anschaffungskosten eines PKW oder Kombis bekanntlich nur bis zur „Luxusgrenze" von EUR 34.000,- ertragsteuerlich anerkannt. Dieser Betrag (vor der Euro-Umstellung ATS 467.000,-) gilt bereits seit 1989 und wurde von der Finanz seit damals nicht valorisiert. Nunmehr hat der UFS Salzburg in einer viel beachteten Entscheidung (UFS RV/0321-S/03 v. ) festgestellt, dass die Luxusgrenze nach dem Verbraucherpreisindex zu valorisieren sei. Im konkreten Fall wurden daher im Jahr 1999 Anschaffungskosten bis zu ATS 520.000,- (rd. EUR 37.800,-) als ertragsteuerlich angemessen angesehen. Rechnet man die EUR 34.000,- mit dem VPI ab 1989 hoch, würde sich für 2003 eine valorisierte Luxusgrenze von rd. EUR 42.300,- ergeben.
Die Finanzverwaltung wird laut Angaben aus dem BMF die Valorisierung vorläufig nicht anerkennen und hat gegen die UFS-Entscheidung bereits eine Amtsbeschwerde beim VwGH eingelegt. Aufgrund der bisherigen Judikatur des VwGH (vgl. z. B. , 98/14/0165) ist unklar, ob sich dieser der Idee einer Valorisierung anschließen wird. Trotzdem sollte man in Anbetracht der UFS-Entscheidung in allen noch offenen Steuerverfahren bis zur Klärung durch den VwGH auf die Berücksichtigu...