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SWK 30, 20. Oktober 2004, Seite 158

UFS-Entscheidung zur Valorisierung der Angemessenheitsgrenze bei PKW

Thomas Keppert und Karl Bruckner

Nach Rz. 4771 EStR werden die Anschaffungskosten eines PKW oder Kombis bekanntlich nur bis zur „Luxusgrenze" von EUR 34.000,- ertragsteuerlich anerkannt. Dieser Betrag (vor der Euro-Umstellung ATS 467.000,-) gilt bereits seit 1989 und wurde von der Finanz seit damals nicht valorisiert. Nunmehr hat der UFS Salzburg in einer viel beachteten Entscheidung (UFS RV/0321-S/03 v. ) festgestellt, dass die Luxusgrenze nach dem Verbraucherpreisindex zu valorisieren sei. Im konkreten Fall wurden daher im Jahr 1999 Anschaffungskosten bis zu ATS 520.000,- (rd. EUR 37.800,-) als ertragsteuerlich angemessen angesehen. Rechnet man die EUR 34.000,- mit dem VPI ab 1989 hoch, würde sich für 2003 eine valorisierte Luxusgrenze von rd. EUR 42.300,- ergeben.

Die Finanzverwaltung wird laut Angaben aus dem BMF die Valorisierung vorläufig nicht anerkennen und hat gegen die UFS-Entscheidung bereits eine Amtsbeschwerde beim VwGH eingelegt. Aufgrund der bisherigen Judikatur des VwGH (vgl. z. B. , 98/14/0165) ist unklar, ob sich dieser der Idee einer Valorisierung anschließen wird. Trotzdem sollte man in Anbetracht der UFS-Entscheidung in allen noch offenen Steuerverfahren bis zur Klärung durch den VwGH auf die Berücksichtigu...

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