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SWK 30, 20. Oktober 2004, Seite 857

Besteuerung von ausländischen Investmentfonds

Finanzministerium reagiert auf die Bedenken des Verfassungsgerichtshofes

Johann Pilz

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden ausländische Kapitalerträge, die ab zufließen, inländischen gleichgestellt (§ 7 Abs. 8, § 97 Abs. 4 EStG 1988). Auf Grund des C-315-2, Lenz, sind diese ausländischen Kapitalerträge, die nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 in ihren Auswirkungen inländischen gleichgestellt sind, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für Veranlagungszeiträume ab 1994 mit einem Steuersatz von 25 % zu versteuern. Nunmehr reagiert das Finanzministerium im Begutachtungsentwurf zum AbgÄG 2004 auch auf die vom Verfassungsgerichtshof geäußerten Bedenken hinsichtlich der Pauschalbesteuerung ausländischer Investmentfonds.

1. Die Bedenken des Verfassungsgerichtshofes

Wie in SWK-Heft 23/24/2004, Seite S 702 ff. („Das Ende der ‚schwarzen' ausländischen Fonds?" von Mag. Claudia Reschny-Birox und Mag. Wolf Klaunzer) ausführlich dargestellt, stützen sich die Bedenken des Verfassungsgerichtshofes (Beschluss B 359/03) hinsichtlich der Pauschalbesteuerung so genannter „schwarzer" Fonds insbesondere auf folgende Punkte:

a) Aus verfassungsrechtlicher Sicht wäre grundsätzlich gegen die im § 42 Abs. 2 InvFG vorgesehene Schätzung nichts einzuwenden, sofern die Schät...

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