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Gewerblicher Grundstückshandel
Gewerblicher Grundstückshandel (§ 23 EStG)
Zum notwendigen Betriebsvermögen eines durch Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze entstandenen gewerblichen Grundstückshandels gehören nicht nur die Objekte, deren Veräußerung zur Annahme des gewerblichen Grundstückshandels geführt haben, sondern auch die nicht in zeitlichem Zusammenhang (also außerhalb des Fünfjahreszeitraumes) mit ihnen veräußerten Objekte, die jedoch von Anfang an eindeutig zur Veräußerung bestimmt waren (BFH , XI R7/02 in BB 2004, S 1602).