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Seeling: Besteuerung des Grundstückseigenverbrauchs - Musterberufung
Der Fachsenat für Steuerrecht hat sich am in einer Sitzung der Arbeitsgruppe Umsatzsteuer mit den verschiedenen Rechtslagen hinsichtlich der Besteuerung des partiellen Grundstückseigenverbrauchs (EuGH-Urteil „Seeling") befasst. Dabei wurden folgende Empfehlungen an den Berufsstand verabschiedet:
lDie durch die USt-Novelle BGBl. I Nr. 27/2004 seit geltende neue Rechtslage (wonach der Eigenverbrauch im Zusammenhang mit der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes für Zwecke außerhalb des Unternehmens gemäß § 3a Abs. 1a UStG nicht mehr besteuert wird und demgemäß dafür nach § 12 Abs. 3 Z 4 UStG auch der Vorsteuerabzug nicht zusteht) verstößt nach überwiegender Ansicht der anwesenden Fachsenatsmitglieder gegen Gemeinschaftsrecht. Die neue Rechtslage stützt sich auf Art. 6 Abs. 2 der 6. MWSt-RL, wonach ein Verzicht auf die Besteuerung des Eigenverbrauchs möglich ist. Diese abweichende Besteuerung des Eigenverbrauchs ist aber nur möglich, sofern sie nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Nach Ansicht des Fachsenats kann die neue Rechtslage aber zu Verzerrungen z. B. im Vergleich mit der Miete von Dritten führen. Ferner stellt die neue Rechtslage eine Umgehung des Gemeinschaftsrechts in der Auslegung des ...