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Schmiergeldzahlungen als Betriebsausgabe
Schmiergeldzahlungen als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG)
Der Bfr. mit Aufgabengebiet der Beschaffung von Immobilienprojekten für Investitionen im Anlagenbereich in Osteuropa und dem Management und der Überwachung des Baufortschrittes dieser Projekte erhielt für seine Tätigkeit ab 1992 einen jährlichen Pauschalbetrag von 100.000 € . Mit diesem Honorar waren ausdrücklich auch alle Akquisitionskosten abgegolten. Als Betriebsausgaben machte er Schmiergelder in Höhe von einem Drittel bis zur Hälfte seines Honorars geltend, wobei dies auf den Umsatz seines Auftraggebers bezogen nur rund 1,1 % waren. Dass Schmiergeldzahlungen im betrieblichen Interesse des Auftraggebers des Vermittlers erfolgen (dies wurde vom Berufungssenat bestätigt), bedeutet nicht, dass derartige Zahlungen nicht auch beim Vermittler in Hinblick auf seine aus der Vermittlungstätigkeit lukrierten Einnahmen betrieblich veranlasst sein können. Außerdem hatte die Behörde, wenn sie auf der Einnahmenseite das volle Honorar einschließlich der Vergütung der Schmiergelder ansetzt, diese Posten auf der Ausgabenseite als durchlaufenden Posten behandeln müssen. Damit wurde der Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben (