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Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung steht der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens nicht entgegen (Änderung der Rechtsprechung). Die Zuordnung eines gemischt genutzten Wirtschaftsgutes zum gewillkürten Betriebsvermögen scheidet aus, wenn das Wirtschaftsgut nur in geringfügigem Umfang betrieblich genutzt wird und daher zum notwendigen Privatvermögen gehört. Als geringfügig ist ein Anteil von weniger als 10 % der Gesamtnutzung anzusehen. Die Zuordnung ist beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner in unmissverständlicher Weise durch entsprechende zeitnah erstellte Aufzeichnungen auszuweisen (BFH , IV R 13/03 in BB 2003, S 2724).