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Ausländische Kapitalanlagefonds und Kapitalverkehrsfreiheit
Verstößt die pauschale Ermittlung ausschüttungsgleicher Erträge gemäß § 42 Abs. 2 InvFG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?
Der VwGH hat sich kürzlich im Erkenntnis vom mit der Frage der Vereinbarkeit des § 42 InvFG i. d. F. BGBl. Nr. 818/1993 mit der in Art. 40 des EWR-Abkommensnormierten Kapitalverkehrsfreiheit befasst. Der Gerichtshof kam zum Ergebnis, dass § 42 InvFG „unzweifelhaft" gegen das EWR-Abkommen und die darin normierte Freiheit des Kapitalverkehrs verstößt. Dieses Erkenntnis erging zwar zur Fassung des § 42 InvFG nach dem Steuerreformgesetz 1993, welche mittlerweile mehrfach abgeändert und ergänztwurde, es könnten sich daraus dennoch bemerkenswerte und durchaus weit reichende Konsequenzen für die Besteuerung ausländischer Investmentfonds nach der geltenden Fassung des § 42 InvFG ergeben, denen im folgenden Beitrag nachgegangen werden soll.
I. § 42 InvFG i. d. F. BGBl. Nr. 818/1993 und Kapitalverkehrsfreiheit
Anlass für das gegenständliche Erkenntnis des VwGH war die Veräußerung von Aktien an einer nach luxemburgischem Recht gegründeten und als geschlossener Kapitalanlagefonds ausgestalteten Gesellschaft über eine Luxemburger Börse im Jahr 1994. Der Beschwerdeführer begehrte die Ausklammerung dieser Veräußerungsgewinne aus der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und begründete dies damit, dass die im § 42 Abs. 2 InvFG i. d. F. BGBl. Nr. 818/1993 norm...