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SWK 8, 10. März 2004, Seite 4

Arbeitszimmer bei Transportunternehmen

Arbeitszimmer bei Transportunternehmen (§ 16 EStG)

Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer wurden nicht anerkannt, da der materielle Schwerpunkt der Tätigkeit in der Transporttätigkeit und nicht im Arbeitszimmer liegt, auch wenn die eigentliche Transporttätigkeit von Dienstnehmern durchgeführt wird. Einkunftsquelle ist die Transporttätigkeit und nicht die Verwaltungstätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ().

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