Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 8, 10. März 2004, Seite 324

Getränkesteuer: Der VwGH hat entschieden!

Lohnt neuerdings Lobbying auch in Wien?

Thomas Keppert

Am ist das mit Spannung erwartete Urteil des EuGH zur Rückvergütung der Getränkesteuer in der Rechtssache C-147/01, Weber's Wine World u. a. ergangen. In diesem Urteil hat der EuGH dem VwGH weitgehend die Interpretation der nationalen Rechtslage auf Konformität mit dem Gemeinschaftsrecht überlassen. Nunmehr liegt die Leitentscheidung des VwGH (vom , 2003/16/0148) im Gefolge des EuGH-Urteils vor. Darin ist der VwGH zu teilweise ­ zumindest für weite Teile der Fachwelt ­ überraschenden Ergebnissen gekommen.

I. Die Entscheidung des VwGH

1. Zur rückwirkenden Einführung von neuen Verfahrensregeln zur Abwendung eines Rückzahlungsanspruches hinsichtlich rechtswidrig erhobener Abgaben

Nicht überraschend ist, dass der VwGH in gegenständlicher Entscheidung ­ wie bereits in seiner Vorabentscheidungsanfrage ­ die Meinung vertritt, dass die rückwirkende Einführung von neuen Verfahrensregeln hinsichtlich der Erstattung von rechtsgrundlos gezahlten Steuern in allen Landesabgabenordnungen nicht gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Er stützt sich dabei wohl zu Recht auf den formalen Wortlaut der jeweiligen Bestimmungen, von denen keine allein auf die Erstattung von Abgaben abstellt, deren Erhebung aus ...

Daten werden geladen...