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VfGH prüft Absetzbarkeit von Studiengebühren
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 wurden die Studiengebühren in Höhe von 363,36 € pro Semester für berufstätige Universitätsstudenten ab dem Veranlagungszeitraum 2004 absetzbar. Die Rechtslage davor sah nur die Absetzbarkeit von Studiengebühren für Studierende an Fachhochschulen vor. Mit Beschluss vom , B 1145/02 u. a. hat der VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren S. T 60eingeleitet, mit dem die Verfassungsmäßigkeit des generellen Ausschlusses von Aufwendungen, die in Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, bei der Geltendmachung von Werbungskosten geprüft wird. Volltext des Prüfungsbeschlusses auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/pruefung.html