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Die neue Gruppenbesteuerung in Österreich als Kernstück der Steuerreform
Die möglichen Diskussionspunkte
Mit der Steuerreform 2005 soll in Österreich das Organschaftskonzept - das auf RFH-Rechtsprechung aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zurückgeht - für ein modernes Konzept der Gruppenbesteuerung Platz machen. Österreich verabschiedet sich damit von einem Konzept, das auf Grund der restriktiven Voraussetzungen, die nicht mehr dem modernen Wirtschaftsleben entsprechen, nur mehr selten Anwendung fand. Ziel der Neuregelung ist es, nicht nur nationale Gruppen zu stärken, sondern auch Österreich als Zentrale für internationale Konzerne interessant zu machen.
Mit der neuen Gruppenbesteuerung sollen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliederung fallen. Übrig bleibt lediglich das Kriterium der finanziellen Verbindung. Die Trägerkörperschaft muss somit nur mehr mit mehr als 50 % am Stammkapitel der Gesellschaft beteiligt sein und mehr als die Hälfte der Stimmrechte besitzen. Darüber hinaus muss die Beteiligung nicht mehr direkt gehalten werden, sondern es werden auch Anteile, die in Personengesellschaften oder Tochterkörperschaften gehalten werden (quotal), mit jenen, die direkt gehalten werden, aufsummiert. Ergibt sich so in Summe eine Beteiligung von me...