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Steueränderungen durch das Wachstums- und Standortgesetz 2003
Die Neuerungen im Bereich der Einkommensteuer im Überblick
Mit dem Wachstums- und Standortgesetz 2003 wurde der Geltungsbereich der Investitionszuwachsprämie, der katastrophenbedingten vorzeitigen Abschreibung und der katatrophenbedingten Investitionssonderprämie bis verlängert. Hingegen kann die konjunkturbedingte vorzeitige Abschreibung (§ 10a Abs. 3 EStG 1988) in Höhe von 7 % nur von den Herstellungskosten von Gebäuden, die dem 3%igen AfA-Satz unterliegen, geltend gemacht werden, sofern mit der tatsächlichen Bauausführung nach dem und vor dem begonnen wurde.Außerdem wurden der Forschungsfreibetrag für Aufwendungen zur Forschung und experimentellen Entwicklung und die alternativ zustehende Forschungsprämie ab der Veranlagung 2004 deutlich angehoben.
Im Folgenden findet sich eine Kurzdarstellung der wesentlichen Änderungen durch das Wachstums- und Standortgesetz 2003.
I. Investitionszuwachsprämie (§ 108e EStG 1988)
• Verlängerung bis 2004 (erstmalig für 2002 und letztmalig für 2004).
• 10 % vom Investitionszuwachs prämienbegünstigter Wirtschaftsgüter.
Der Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern ist die Differenz zwischen deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Kalenderjahre 2002, 2003 und 2004 und dem Durchschnitt der...