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SWK 8, 10. März 2004, Seite 60

Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen nach Art. 16 DBA-Deutschland und DBA-Schweiz

Bei den Einkünften von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten stellt sich immer wieder die Frage nach der Einordnung in die Einkunftsarten des EStG. In einem Beitrag in der Februarausgabe der SWI beschäftigt sich Mag. Markus Stefaner mit dieser Frage und zeigt einerseits die Steuerpflichten und den Weg der Steuererhebung für beschränkt steuerpflichtige Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte auf. Andererseits widmet er sich auch der Einordnung dieser Einkünfte in die Verteilungsnormen des OECD-Musterabkommens und den hierbei bestehenden Besonderheiten der DBA mit Deutschland und der Schweiz. Obwohl das OECD-MA eine eigene Verteilungsnorm für Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen vorsieht, ist die Zuordnung von Vorstands- und Geschäftsführervergütungen in der Literatur umstritten. Der Autor vertritt die Meinung, dass diese Vergütungen unter Art. 16 OECD-MA fallen.

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