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SWK 8, 10. März 2004, Seite 15

Liebhaberei: Änderung Bewirtschaftung

Eine Kapitalerhöhung und das dazu erforderliche Aufbringen von Mitteln auf Seiten der Gesellschafter ohne Änderung des Beteiligungsverhältnisses allein stellen noch keine Änderung der Bewirtschaftungsart an der Beteiligung dieser Kapitalgesellschaft dar. - (§ 2 Abs. 1 Liebhabereiverordnung), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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