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SWK 14, 10. Mai 2001, Seite S 408

Besteuerung der Imkereien

Einheitsbewertung - Einkommensteuer und Umsatzsteuer im Überblick

Christian Urban

Die österreichischen Bergbauerngebiete sind fast durchwegs für die Errichtung vom Imkereien geeignet. In Österreich gibt es ca. 25.000 Imkerinnen und Imker, die rund 400.000 Bienenvölker betreuen.Im folgenden Beitrag soll die Besteuerung der Imkerei untersucht werden.

Einheitsbewertung

Das der Bienenzucht gewidmete Vermögen (Imkereien) ist gemäß § 50 BewG ein Bestandteil des übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Für die Bewertung dieser Vermögensunterart gilt der Grundsatz des Ertragswertes nach den Bestimmungen des § 32 Abs. 1 und 2 BewG. Es ist daher in jedem Einzelfall ein Ertragswert festzustellen, der sich aus dem mit 18 kapitalisierten Reinertrag (= Rohertrag minus Aufwand) ergibt, den der betreffende Betrieb im Durchschnitt der Jahre nachhaltig erbringen kann. Die Erfassung besonderer Verhältnisse (z. B. das Vorliegen von Sonderkulturen) hat, da beim übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen - wie erwähnt - die Einzelertragsbewertung vorherrscht, nicht durch Zuschläge gemäß § 40 BewG, sondern bei der Ermittlung des Ertragswertes unmittelbar zu erfolgen.

Anlässlich der Ermittlung des Einheitswertes für Imkereien kann von einem pauschalen Ertragswert von 190 S pro Ertragsvolk ausgegangen werden. Die...

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