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Rechnung: Inhalt
• In einer Rechnung i. S. d. § 11 UStG 1994 muss sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse angegeben sein; es kann somit auch die Angabe „nur" einer falschen Adresse nicht als „kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden. (§ 11 UStG 1994), (Abweisung)
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