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Vorbereitende Werbungskosten
Vorbereitende Werbungskosten (§ 16 Abs. 1 EStG)
Ausgaben, die der Vorbereitung und Aufnahme einer Tätigkeit dienen, können Werbungskosten darstellen. Der Steuerpflichtige muss jedoch seiner Mitwirkungspflicht zur Erhebung nachkommen und die berufliche Veranlassung darstellen ().