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SWK 13, 1. Mai 2001, Seite K 10

Aufteilungsverbot bei Betriebsausgaben

Aufteilungsverbot bei Betriebsausgaben (§ 20 Abs. 1 EStG)

Eine im Wohn- und Bürohaus eines Architekten errichtete Sauna stellt auch dann keine Betriebsausgaben dar, wenn sie vom Personal und für Besprechungen benützt wird, da die Benützung nicht zumindest nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Das gilt auch für Reisen mit Mischprogramm, wenn der privat veranlasste Teil nicht unerheblich ist ().

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