Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 13, 1. Mai 2001, Seite R 44
Verdeckte Gewinnausschüttung
• Für die Beurteilung, ob Zuwendungen an eine Gesellschafter-Geschäftsführerin einem Fremdvergleich standhalten, kommt es allein auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, für die die Zuwendungen geleistet wurden, an. (§ 8 KStG 1988), (Abweisung)
()