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SWK 13, 1. Mai 2001, Seite K 10
Rücklage für Mieteinnahmen
Rücklage für Mieteinnahmen (§ 28 Abs. 3 EStG)
Bestehen keine verrechnungspflichtigen Mieteinnahmen, weil wegen der Ausnahme des § 1 Abs. 4 MRG § 20 MRG für Einfamilienhäuser nicht gilt, kann keine Rücklage gemäß § 28 Abs. 3 EStG gebildet werden ().