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SWK 13, 1. Mai 2001, Seite T 62

Die unbegründbare und gleichheitswidrige Steuerbegünstigung von Aktienoptionen für das Management

Nicht rechtfertigbare Steuerentlastung von bis zu 50% für kleinen, sachfremd-willkürlich ausgewählten Personenkreis

Christian Mekis

Mit dem Kapitalmarktoffensive-Gesetz wurde im Tatsächlichen eine begünstigte Besteuerung von Lohn ausschließlich für den Managementkreis von börsenotierten Aktiengesellschaften geschaffen: Die über § 3 Abs. 1 Z 15 c EStG eingeführte Begünstigung realer Aktienoptionen führt bei optimaler Gestaltung zu einer Besteuerung des lohnwerten Vorteils mit einem (Hälfte)- Steuersatz von 25%. Dass diese Begünstigung, die bei jährlich wiederkehrender Einräumung von Optionen auch umfänglich beachtlich ist, weder aus einem Blick über die Grenzen Österreichs eine Rechtfertigung findet noch im Hinblick darauf vertretbar ist, dass Manager von nicht börsenotierten Aktiengesellschaften und Unternehmen anderer Rechtsformen bei sachlich identer Abgeltung nicht begünstigt sind, wird im Nachfolgenden dargestellt.

Mit Optionsprogrammen, und zwar einerlei, welche Rechtsform der Dienstgeber hat und ob es sich um reale oder virtuelle Optionen handelt, soll erreicht werden, dass sich die Mitarbeiter langfristig für die Wertsteigerung des Unternehmens einsetzen:

Gelingt dies, dann erhalten sie die Unternehmenswertsteigerung abgegolten: Die Form der Abgeltung (Anteil am Unternehmen oder Bargeld) ändert an diesem sachlichen Hintergrund ...

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