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SWK 13, 1. Mai 2001, Seite S 399

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Realteilung

UmS 44/13/01: Die KG-A hat drei Gesellschafter und verfügt über drei Betriebe. Von diesen Betrieben betreibt die KG-A selbst nur einen, die beiden anderen sind je an einen der Gesellschafter verpachtet. Ist die KG-A realteilungsfähig und wenn ja, dahin gehend, dass das jeweils verpachtete Vermögen auf den jeweils pachtenden Gesellschafter übertragen wird?

Antwort: Bei jeder Realteilung ist Art. V UmgrStG nur dann anwendbar, wenn ausschließlich Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile der teilenden Personengesellschaft auf Mitunternehmer übertragen werden. Wurden die verpachteten Betriebe nach einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen mit Wiederaufnahmeabsicht in Pacht gegeben, stellen diese weiterhin begünstigtes Vermögen i. S. d. § 27 Abs. 2 UmgrStG dar und können daher begünstigt realgeteilt werden. Trifft dies im gegenständlichen Falle der Aufteilung zu, wird die Personengesellschaft aufgelöst und erhalten die die Mitunternehmeranteile aufgebenden Gesellschafter jeweils einen Betrieb. Die bisherigen Pächter-Gesellschafter führen ihren Pachtbetrieb nunmehr als Eigentümer fort; beim dritten Gesellschafter entsteht ein Einzelunternehmen.

Zur teilweise verunglückten Abspaltung

UmS 45/13/01:...

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