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SWK 13, 1. Mai 2001, Seite R 46

Besserungsvereinbarung

Wird in einer Besserungsvereinbarung vor allem eine mögliche Schuldtilgung vor Erreichen der Rückzahlungsverpflichtung vereinbart, impliziert dies, dass eine Schuld dem Grunde nach schon vor Eintritt der ausbedungenen Besserungskriterien besteht; die Besserungsverpflichtungen sind daher ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach viel eher gestundeten als aufschiebend bedingten betrieblichen Verbindlichkeiten gleichzuhalten. ­ (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes) (Präsidentenbeschwerde, Kärnten)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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