Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anzeigenabgabe Wien
• In einem Bescheid über Bestrafung eines Funktionärs eines Vereines wegen Übertretung des Wiener Anzeigenabgabegesetzes muß die Art der Organfunktion, derzufolge der Täter zur Vertretung nach außen berufen ist, eindeutig angeführt werden - (§ 9 Abs. 1 VStG), (Aufhebung des Bescheides des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()