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SWK 27, 20. September 1997, Seite 101

Finanzstrafverfahren: Wiederaufnahme

Der Antrag auf aufschiebende Wirkung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens kann gleichzeitig mit der Wiederaufnahme abgewiesen werden – (§ 165 Abs. 5 FinStrG), (Abweisung)

( [AW 96/15/0030])

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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