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SWK 27, 20. September 1997, Seite 26

Schenkungssteuer - Schenkung eines Wohnrechtes

Schenkung eines Wohnrechtes (§ 12 Abs. 2 ErbStG, § 208 BAO)

Auch die Schenkung einer Dienstbarkeit unterliegt der Schenkungssteuer. Hat die ehemalige Eigentümerin eines Gebäudes bereits seit langer Zeit das gesamte Gebäude genützt und nach der Schenkung von 3/4 der Anteile an ihre Söhne ein Wohnrecht erhalten, dann ist zu untersuchen, wann, durch wen und im Wege welcher Vereinbarung jenes Wohnrecht begründet wurde, das die Behörde als Schenkungsobjekt erachtet hat. Davon ausgehend ist die Frage zu beurteilen, ob nicht bereits Verjährung eingetreten ist (, 0237).

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