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SWK 27, 20. September 1997, Seite W 129

Euro - Eröffnungsbilanz, Bilanzwahrheit und Scheingewinnbesteuerung

Neubewertung der Bilanzpositionen im Interesse der Bilanzwahrheit

Univ.-Prof. Dkfm. Dr. Gerhard Seicht

Mit wird der Euro auch in Österreich als neue Währung eingeführt werden. Er wird den Schilling als Zahlungs- und als Recheneinheit ablösen. Spätestens ab wird es keine Schillingwährung als Parallelwährung, sondern nur noch den Euro geben. Eine der zahlreichen Konsequenzen dieser von vielen Menschen mit Bangen erwarteten Währungsumstellung ist die erforderliche Überführung des kaufmännischen Rechnungswesens vom altvertrauten nationalen Schilling in die europäische Einheitswährung Euro. Diese Umstellung bedeutet einen Bruch mit der Bilanzkontinuität (Bilanzidentität), d. h. im Zeitpunkt der Umstellung wird die Eröffnungsbilanz (Euro-Eröffnungsbilanz) formal mit der Schlußbilanz des Vorjahres nicht mehr übereinstimmen. Wird die Parität des Schillings zum Euro z. B. mit 13,456789:1 festgelegt, dann sind die Zahlen der letzten Schilling-Schlußbilanz durch die Zahl 13,456789 zu dividieren, um die Zahlen für die erste Euro-Eröffnungsbilanz zu erhalten. Welche Regeln für die Aktiennominalien, für die Positionen „Grundkapital" und „Stammkapital" gelten werden (mit völlig unrunden Beträgen wird man nicht leben wollen), ist noch völlig offen.

Aus der Notwendigkeit, Buchführung und Jahresabsc...

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