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SWK 27, 20. September 1997, Seite K 25

Einkommensteuer - Gewinnverlagerung nach Liechtenstein

Gewinnverlagerung nach Liechtenstein (§ 4 Abs. 1 EStG)

Ein Unternehmen im Bereich der Dentalforschung und -fabrikation hat sich zur Abwicklung von Exportumsätzen einer liechtensteinischen Anstalt bedient. Dabei wurden die Preise um 20% ermäßigt nach Liechtenstein fakturiert. Da die liechtensteinische Firma nur eine Briefkastenfirma war und nach Zeugenaussagen die beschwerdeführende Firma stets der Ansprechpartner war, wurde die Fakturierung über Liechtenstein nicht anerkannt ().

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