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Einkommensteuer - Gewinnverlagerung nach Liechtenstein
Gewinnverlagerung nach Liechtenstein (§ 4 Abs. 1 EStG)
Ein Unternehmen im Bereich der Dentalforschung und -fabrikation hat sich zur Abwicklung von Exportumsätzen einer liechtensteinischen Anstalt bedient. Dabei wurden die Preise um 20% ermäßigt nach Liechtenstein fakturiert. Da die liechtensteinische Firma nur eine Briefkastenfirma war und nach Zeugenaussagen die beschwerdeführende Firma stets der Ansprechpartner war, wurde die Fakturierung über Liechtenstein nicht anerkannt ().