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Einkommensteuer - Anwaltskosten
Anwaltskosten (§ 16 EStG)
Anwaltskosten im Zusammenhang mit Geldforderungen (Gattin hat durch 15 Jahre hindurch laufend Gelder erhalten, die nach dem Tod der Gattin im Verlassenschaftsverfahren rückgefordert wurden) sind keine Werbungskosten, weil der Prozeß der Vermeidung von Kapitalverlusten diente ().