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SWK 27, 20. September 1997, Seite 25

Einkommensteuer - Auslandsreise

Auslandsreise (§ 16 EStG)

Eine Spanienreise einer Richterin stellt infolge des Mischprogrammes (Teilnahmemöglichkeit bestand auch für Angehörige) trotz Besichtigung der Gerichte in Granada, Cordoba und Sevilla keine beruflich veranlaßte Reise dar ().

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