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Einkommensteuer - Auslandsreise
Auslandsreise (§ 16 EStG)
Eine Spanienreise einer Richterin stellt infolge des Mischprogrammes (Teilnahmemöglichkeit bestand auch für Angehörige) trotz Besichtigung der Gerichte in Granada, Cordoba und Sevilla keine beruflich veranlaßte Reise dar ().