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Einkommensteuer - Atypisch Stille Gesellschaft und AG
Atypisch Stille Gesellschaft und AG (§ 27 EStG)
Wird eine Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter untrennbar verknüpft mit dem Erwerb von Aktien an einer AG mit dem Zweck, die Abschichtung steuerfrei durch den Verkauf der Aktien zu realisieren, so ist dies steuerlich nicht anzuerkennen (, 0215).