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SWK 27, 20. September 1997, Seite 26

Umsatzsteuer - Teppiche, künstlerische

Teppiche, künstlerische (§ 10 UStG)

Der Verkauf von Teppichen, die nach Entwürfen österreichischer Künstler im Ausland geknüpft werden, fällt unter den Normalsteuersatz. Eine Einreihung der künstlerischen Bildteppiche unter Kunstwerke oder Bilder (Zolltarifnummer 97) ist nicht zulässig ().

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