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SWK 27, 20. September 1997, Seite R 102
Kanalisationsbeitrag OÖ
• In die Bemessungsgrundlage für den Kanalisationsbeitrag sind in Oberösterreich auch das Kellergeschoß und das Dachgeschoß einzubeziehen - (§ 4 oö. Kanalabgabegesetz), (Abweisung)
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