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SWK 27, 20. September 1997, Seite 573

Kosten für die Reinigung von Berufskleidung

Uniformreinigung durch die Mutter - kein Anwendungsfall des Aufteilungsverbotes

Dr. Martin Atzmüller

Die Frage, ob Kosten für die Reinigung von Berufskleidung als Werbungskosten abzugsfähig sind, ist Gegenstand kontroversieller Standpunkte in Verwaltungspraxis, Judikatur und Literatur. Nunmehr hat der VwGH die Diskussion um eine Facette bereichert: Im Erk. vom , 96/13/0172, sprach er aus, daß das Aufteilungsverbot keine Grundlage darstellt, Aufwendungen, die in einem vom Steuerpflichtigen getrennten Haushalt anfallen, die Abzugsfähigkeit zu versagen. Interessant ist, daß der VwGH zwischen den Zeilen erkennen läßt, daß er von der Stichhaltigkeit seiner im Erk. vom , 93/15/0122, ausgesprochenen Rechtsansicht im Lichte des dem Aufteilungsverbot innewohnenden Zweckes offenkundig nicht mehr überzeugt ist.

Die Verwaltungspraxis anerkennt Kosten für die Reinigung von Berufskleidung nur dann als Werbungskosten, wenn es sich um einen durch Fremdbeleg (z. B. Rechnung einer Reinigungsfirma) nachweisbaren Aufwand handelt. Kosten für die Reinigung im eigenen Haushalt wird die Abzugsfähigkeit unter Hinweis auf das Aufteilungsverbot versagt. Im Erkenntnis vom , 93/15/0122, hat der VwGH Kosten für die Reinigung von Berufskleidung im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen zum Abzug zugelassen. In d...

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