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Einkommensteuer - Arbeitskleidung einer Richterin
Arbeitskleidung einer Richterin (§ 16 EStG)
Die Anschaffung von 6 weißen Blusen, einem schwarzen Kostüm, einem schwarzen Rock und von 3 Paar schwarzen Schuhen sowie die Reinigung dieser Kleidung sind bei einer Richterin nicht als Werbungskosten abzugsfähig ().