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SWK 30, 20. Oktober 1996, Seite 106

Rückzahlung

Die Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuerbeträge darf nur im Falle eines Ausgleiches oder einer Rückzahlung im Wege eines Jahresausgleiches oder einer Veranlagung verweigert werden - (§ 240 Abs. 3 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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