Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 1996, Seite 106

VfGH: Tiroler Raumordnungsgesetz

Prüfungen von Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1994 über das Verbot von Freizeitwohnsitzen und die Anmeldung von Freizeitwohnsitzen etc.

Die Bedenken des VfGH gehen unter anderem dahin, daß die zu prüfenden Bestimmungen von der Intensität des Eingriffes her einen unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Effekt bewirken. Ein weiteres Bedenken des VfGH betrifft den möglichen Verstoß gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Unversehrtheit des Eigentums im Sinne des Art. 5 StGG und Art. 1 des (Ersten) Zusatzprotokolls zur EMRK. (Prüfungsbeschluß)

()

Anmerkung der Redaktion:

Der Prüfungsbeschluß umfaßt 23 Seiten, wir können hier unseren Lesern nur die wesentlichen Bedenken darbringen. Für darüber hinaus Interessierte verweisen wir darauf, daß Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes von uns beschafft werden können.

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...