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SWK 30, 20. Oktober 1996, Seite 547

Nutzungsdauer eines PC

(A. B.) Es trifft zwar zu, daß der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes unter dem Gesichtspunkt der „technischen Abnutzung" im allgemeinen einen für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines abnutzbaren Wirtschaftsgutes, insbesondere eines technischen Artikels, bedeutsamen Faktor darstellt. Da ein solcher Verschleiß aber nicht bei allen Arten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern gleich ist, bedarf es – unter dem Gesichtspunkt der technischen Abnutzung eines PC - einwandfreier Sachverhaltsfeststellungen darüber, weshalb sich eine im zeitlich unterdurchschnittlichen Einsatz erblickte Ersparnis beim materiellen Verschleiß eines Wirtschaftsgutes in einer Verlängerung der bei durchschnittlichem Einsatz angenommenen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf auf gerade sieben Jahre auswirken würde. Darüber hinaus ist der Sachverhalt unter dem für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ebenfalls maßgebenden Gesichtspunkt der „wirtschaftlichen Abnutzung" zu klären, wobei es eine notorische Tatsache darstellt, daß sich ältere Computer-Hardware oftmals nicht oder nicht ausreichend für die Anwendung neu entwickelter Software eignet und die Entwicklung in beiden B...

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