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Sonderzahlung bei unbezahlter Abwesenheit
Sonderzahlung bei unbezahlter Abwesenheit
Höchstgericht behält bei dieser Problematik Spruchpraxis bei
VON DR. HANS TRATTNER
Bereits im Beitrag „Sonderzahlung und Urlaub bei unbezahlter Abwesenheit" des Autors, erschienen in SWK-Heft 6/1995, Seite B 5 f., wurde dieses Thema behandelt. Daß für entgeltfreie Zeiträume kein Sonderzahlungsanspruch besteht, wurde durch eine jüngste OGH-Entscheidung (9 Ob A 2047/96m vom ) bestätigt, und zwar am Beispiel des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs. Anlaßfall waren entgeltfreie Krankenstandszeiten.
Der OGH berief sich auf die Abschnitte B und C des Kollektivvertrages, welche integrierende Teile der Gehaltsordnung des gegenständlichen Kollektivvertrages sind. Darin befinden sich bezüglich der als Weihnachtsremuneration und Urlaubsbeihilfe bezeichneten Sonderzahlungen außer der Begründung des Anspruches lediglich die Einschränkung, daß für das Ein- und Austrittsjahr der aliquote Anspruch gebührt, sowie eine Sonderregelung über die Berechnung dieser Sonderzahlungen für den Fall, daß in ein Kalenderjahr Lehrzeit und Dienstzeit als Angestellter fallen. Hingegen finden sich keine Aliquotierungsbestimmungen für die Zeit...