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SWK 30, 20. Oktober 1996, Seite 105

Volksmusik: künstlerische Tätigkeit

Ob die Tätigkeit einer Volksmusikgruppe eine künstlerische Tätigkeit ist, richtet sich nach der Qualität des musikalischen Vortrages und ist im Zweifel durch ein Sachverständigengutachten zu entscheiden - (§ 22 Abs. 1 Z 3 EStG 1972), (Abweisung)

(, 0084, 0085)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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