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SWK 17, 10. Juni 1995, Seite 063

Wiener Wertpapierbörse: Ausschluß

Die Einleitung des Verfahrens betreffend den Ausschluß als Mitglied derWiener Wertpapierbörsehat in Bescheidform zu ergehen - (§ 19 Abs. 2 BörseG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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