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SWK 17, 10. Juni 1995, Seite 062

Feststellungsbescheid: Wirkung

Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einemFeststellungsbescheidgetroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, daß die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien - (§ 252 BAO), (Abweisung)

(, 0249)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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