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Österreichisch-sowjetisches Doppelbesteuerungsabkommen (BMF-Erlaß)
Anwendung auf Gebiete von Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR
Aus gegebenem Anlaß wird in Abänderung des Erlasses vom , GZ 04 4382/2-IV/4/94, AÖFV Nr. 317/1994, die Rechtsauffassung mitgeteilt, daß sich der territoriale Geltungsbereich des Abkommens vom , BGBl. Nr. 411/1982, AÖFV Nr. 230/1982, zwischen der Republik Österreich und der (vormaligen) Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens auf die Gebiete der nachstehenden angeführten Staaten erstreckt: Armenien, Tadschikistan,
Belarus, Turkmenistan,
Kirgistan, Ukraine,
Russische Föderation, Usbekistan.
( GZ 04 4382/5-IV/4/94; AÖFV Nr. 119/1995)