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SWK 17, 10. Juni 1995, Seite 390

Österreichisch-sowjetisches Doppelbesteuerungsabkommen (BMF-Erlaß)

Anwendung auf Gebiete von Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR

Aus gegebenem Anlaß wird in Abänderung des Erlasses vom , GZ 04 4382/2-IV/4/94, AÖFV Nr. 317/1994, die Rechtsauffassung mitgeteilt, daß sich der territoriale Geltungsbereich des Abkommens vom , BGBl. Nr. 411/1982, AÖFV Nr. 230/1982, zwischen der Republik Österreich und der (vormaligen) Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens auf die Gebiete der nachstehenden angeführten Staaten erstreckt: Armenien, Tadschikistan,

Belarus, Turkmenistan,

Kirgistan, Ukraine,

Russische Föderation, Usbekistan.

( GZ 04 4382/5-IV/4/94; AÖFV Nr. 119/1995)

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