Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 17, 10. Juni 1995, Seite 395

Sterbeversicherung oder endbesteuertes Kapitalvermögen? (Rief)

Dr. Roland Rief

Die derzeitige Rechtslage läßt die Vorsorge durch endbesteuerte Kapitalanlagen vorteilhafter erscheinen

VON DR. ROLAND RIEF

Erblasser sorgen gelegentlich für die Kosten der eigenen Bestattung vor, indem entweder eine Sterbe(geld)versicherung abgeschlossen oder ein Geldbetrag hinterlassen wird, der von den Erben zweckentsprechend für Begräbnis, Friedhofsänger, Blumenschmuck, Leichenfeierlichkeiten, Todesanzeigen etc. zu verwenden ist.

I. Sterbe(geld)versicherung mit Sterbekasse

Sterbekassen, Leichen- oder Begräbniskassen sind in der Regel Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die aufgrund einer Sterbe(geld)versicherung nach dem Beitrags- oder Umlageverfahren Sterbegelder (Bestattungskostenbeiträge) leisten, die Unkosten der Bestattung übernehmen oder auch Sachleistungen (z. B. Überführung des Toten, Grabpflege) erbringen. Die Leistungen der Sterbekasse zählen zu den steuerpflichtigen Vermögensvorteilen von dritter Seite im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG, die mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht werden, soweit sie auf einem freiwillig abgeschlossenen Vertrag des Erblassers beruhen. Der Bestattungskostenbeitrag in der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung (§§ 169 ff., § 214 ASVG) beru...

Daten werden geladen...