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SWK 17, 10. Juni 1995, Seite R 61
Einheitlicher Gewerbebetrieb
• Eine Tabaktrafik und eine Ferienwohnungsvermietung, die im selben Gebäude betrieben werden, sind kein einheitlicherGewerbebetrieb- (§ 1 Abs. 1 GewStG), (Abweisung)
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